Verkaufs- und Lieferbedingungen
Wir liefern Schwergut über weite Entfernungen
zu sensationellen Preisen. Unsere Aufbaudienste
kommen auf Ihren Wunsch in den entlegensten Ort.
Dies ist außer durch unser rationelles Konstruktions-,
Herstell- und Verteilersystem nur durch Ihre Unterstützung
bei der sachlichen Bearbeitung des uns erteilten
Auftrages möglich. Deswegen sind wir insbesondere
auf die Beachtung und Einhaltung folgender Verkaufs-
und Lieferbedingungen angewiesen:
1. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2. Bestellungen
Ihre Bestellung ist nur wirksam, wenn sie von
uns innerhalb eines Monats nach Eingang schriftlich
bestätigt wird. Auch danach wird sie mit
unserer Bestätigung wirksam.
3. Änderungen
Änderungen der Bestellung sind, soweit es
sich nicht um Sonderanfertigungen handelt, bis
zum Abruf der Anlieferung möglich.
4. Vertragsform
Alle Verträge und Vereinbarungen bedürfen
unabdingbar der Schriftform. Das gleiche gilt
für Ergänzungen, Änderungen und
Nebenabreden jeder Art. Alle Abreden mit unseren
Mitarbeitern im Außendienst sind nur wirksam,
wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
5. Kaufgegenstand
Die Lieferung erfolgt nach Maßgabe der
im Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preisliste
mit Katalog (Baubeschreibung.) Geringfügige
Änderungen und Abweichungen, Beschreibungen
und Zeichnungen, auch in den Maßen, bleiben
vorbehalten.
6. Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ist - soweit erforderlich
- von Ihnen unverzüglich nach Eingang unserer
Auftragsbestätigung und der von uns erstellten
Bauantragsunterlagen (Bauzeichnung, statische
Berechnung und ggf. Wärmeschutzberechnung)
durch Stellen eines Bauantrags bei der Behörde
einzuholen. Bei unseren in Preisliste und Katalog
abgebildeten und beschriebenen Stahlbeton- Fertigteil-
Gebäuden handelt es sich um amtlich geprüfte
Typenkonstruktionen. Die amtlichen Güteprüfzeugnisse
für die Stahlbeton- Fertigteile stehen Ihnen
erforderlichenfalls zur Verfügung. Sonderberechnungen
(z. B. für Sonder-Schneelast) können
gegen Erstattung der dadurch entstehenden Kosten
erstellt werden. Falls Ihnen die Baugenehmigung
zur Aufstellung des Kaufgegenstandes auf dem in
der Bestellung bezeichneten Grundstück ohne
Ihr Verschulden von der Baubehörde, nachdem
Sie einen Bauantrag gestellt haben, aus baurechtlichen
Gründen nicht erteilt werden sollte, sind
Sie berechtigt, kostenlos vom Vertrage zurückzutreten.
Die Rücktrittserklärung muss unverzüglich
nach der Ablehnung der Baugenehmigung schriftlich
unter Beifügung des Bescheides des Bauamtes
erfolgen. Sie ist nur wirksam, wenn die Einlegung
eines Rechtsbehelfs nach unserer Auffassung keine
Aussicht auf Erfolg hat und es Ihnen nicht möglich
ist, im Rahmen unseres Lieferprogramms die zur
Erteilung der Baugenehmigung erforderlichen Vorraussetzungen
zu schaffen, wobei es unerheblich ist, inwieweit
ein baurechtlich genehmigungsfähiger Kaufgegenstand
aus unserem Lieferprogramm von dem ursprünglich
bestellten Kaufgegenstand, der nicht genehmigungsfähig
ist, abweicht, weil es allein darauf ankommt,
die Vorraussetzungen für eine baurechtliche
Genehmigungsfähigkeit nachträglich zu
schaffen. Bei wirksamer Rücktrittserklärung
erhalten Sie die geleistete Anzahlung voll von
uns zurück. Der Rücktritt ist ausgeschlossen,
wenn Sie den Kaufgegenstand bei uns bereits zur
Auslieferung abgerufen haben.
7. Abruf
Die Lieferung ist von Ihnen alsbald nach Erteilung
der Baugenehmigung schriftlich abzurufen. Sollte
innerhalb von 12 Monaten gemäß Ziffer
6 nach Auftragsbestätigung weder ein Abruf
erfolgen noch der Rücktritt vom Vertrage
unter Vorlage des Ablehnungsbescheides erklärt
sein, sind wir nach vorheriger Mahnung und Nachfristsetzung
berechtigt, die Erfüllung des Vertrages abzulehnen
und eine Entschädigung in Höhe von 20%
der Bruttoauftragssumme einschließlich der
Mehrwertsteuer zu verlangen.
8. Lieferfrist
Der Liefertermin wird, soweit nichts anderes
vereinbart ist, unter Ausnutzung einer für
Sie günstigen Beiladungsmöglichkeit
eingeplant, sobald Sie den Kaufgegenstand schriftlich
abgerufen haben. Vereinbarte oder festgesetzte
Liefertermine werden von uns nach Möglichkeit
eingehalten; sie gelten nicht als Fixgeschäfte.
Wird ein vereinbarter Liefertermin überschritten,
so sind Sie berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten,
nachdem Sie uns schriftlich eine Nachfrist von
mindestens sechs Wochen bzw. bei Objekten über
50 qm bebaute Fläche von mindestens zwölf
Wochen gesetzt haben. Der Rücktritt ist jedoch
ausgeschlossen, wenn und solange die Lieferverzögerung
auf höherer Gewalt, insbesondere auf Krieg,
Aussperrung, Streik, Betriebsunterbrechungen,
Witterungsverhältnissen, Transportschäden
u.a.m. beruht. Das gleiche gilt, wenn einer unserer
Zulieferer von derartigen Umständen betroffen
wird und uns eine anderweitige Ersatzbeschaffung
zu angemessenen Preisen und Bedingungen nicht
möglich ist. Schadenersatzansprüche
wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen sind,
soweit die Vorraussetzungen des Verzugs nicht
vorliegen, in jedem Fall ausgeschlossen.
9. Transport
Wird der Transport vereinbarungsgemäß
non uns übernommen, so erfolgt der Transport
auf Ihre Kosten und unsere Gefahr. In diesem Falle
haben Sie sich eine etwaige Unvollständigkeit
oder Beschädigung der Lieferung zum Zwecke
der Beweissicherung vom LKW-Fahrer sofort bescheinigen
zu lassen oder, falls dies nicht möglich
ist, den Transportschaden innerhalb von einer
Woche nach Ablieferung schriftlich bei uns anzuzeigen.
Andernfalls sind Ansprüche wegen Transportschaden
ausgeschlossen. Ansonsten erfolgen alle Lieferungen
auf Ihre Gefahr und Kosten ab Werk. In diesem
Falle verpflichten wir uns, bei einem Schadensereignis
unsere etwaigen Schadenersatzansprüche gegen
den Spediteur, Frachtführer usw. an Sie abzutreten.
10. Abnahme
Falls der Transport vereinbarungsgemäß
von uns durchgeführt wird, werden wir Ihnen
den Zeitraum der Anlieferung mitteilen. Sie verpflichten
sich, die Lieferung innerhalb des angekündigten
Zeitraums zwischen 7 Uhr und 20 Uhr oder nach
besonderer Vereinbarung auf der Baustelle abzunehmen.
Etwaige Wartezeiten können zu Ihren Lasten
berechnet werden. Die Anlieferung erfolgt so weit
an die Baustelle, wie diese nach Auffassung unseres
LKW-Fahrers ohne Gefährdung von Fahrzeug,
Fracht und fremdem Eigentum zu erreichen ist.
Das Abladen vom Lkw ist unsere Sache. Befinden
Sie sich zur Zeit der Anlieferung nicht auf der
Baustelle oder kann das Material nicht innerhalb
eines Bereiches von ca. 5 m von der Baustelle
durch den Lkw gestapelt werden, so sind wir berechtigt,
die Materialien nach eigenem Ermessen an einem
uns geeignet erscheinenden Platz auf der Baustelle
abzuladen. Die Gefahr für die Materialien
geht mit Abladen auf Sie über.
11. Mängelrügen
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von
2 Wochen schriftlich anzuzeigen. Diese Frist beginnt
im Zeitpunkt der Anlieferung. Soweit die Mängel
zu diesem Zeitpunkt noch nicht offensichtlich
sein sollten, beginnt die Frist mit dem Eintritt
der Offensichtlichkeit. Die Mängel sind unter
Angabe des schadhaften Teiles, der Teile-Nummer
und der Schadensstelle genau zu bezeichnen. Erforderlichenfalls
sind die Mängel in eine Ihnen dafür
übersandte Abbildung einzutragen. Für
Mängel, die nicht nach Maßgabe dieser
Bestimmungen geltend gemacht werden, entfallen
alle Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche.
12. Gewährleistung
Wir leisten Gewähr dafür, dass sich
der Kaufgegenstand im Zeitpunkt der Anlieferung
im Zustande der jeweils maßgebenden Baubeschreibung
befindet und nicht mit Fehlern behaftet ist, die
seinen bestimmungsgemäßen Gebrauch
beeinträchtigen. Wir verpflichten uns, Mängel,
die innerhalb von sechs Monaten nach Anlieferung
rechtswirksam bei uns geltend gemacht worden sind,
durch Nachbesserung zu beseitigen. Wir sind berechtigt,
derartige Nachbesserungsarbeiten nicht selbst
auszuführen, sondern auf unsere Kosten durch
einen ortsansässigen Handwerker ausführen
zu lassen. Die Nachbesserungspflicht erlischt,
wenn Sie uns bzw. dem beauftragten Handwerker
keine Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Kommen
wir der Nachbesserungspflicht trotz einer von
Ihnen gesetzten Nachfrist, die mindestens acht
Wochen betragen muss, nicht nach, so sind Sie
berechtigt, statt der Nachbesserung eine Minderung
des Kaufpreises zu verlangen; für die Frist
gilt Ziff.8 Abs. 2 entsprechend. Alle weitergehenden
Gewährleistungs- und Schadensersatz- und
Rücktrittsansprüche werden ausdrücklich
ausgeschlossen. Eine etwaige Mängelrüge
entbindet Sie nicht von der Einhaltung der vereinbarten
Zahlungsverpflichtung. Im Falle der Mangelhaftigkeit
des gelieferten Kaufgegenstandes darf allenfalls
ein der Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes
entsprechender Teil des Kaufpreises zurückbehalten
werden.
13. Preise
Alle Preise verstehen sich, sofern nichts anderes
vereinbart ist, ab Werk in Euro. Die vereinbarten
Preise entsprechen dem Stande der Material-, Lohn-
und sonstigen Kosten. Sollten diese Kosten bis
zur Lieferung, soweit eine Lieferung nicht innerhalb
von 4 Monaten nach Vertragsabschluß erfolgt
ist, steigen, so dass unsere Listenpreise nach
Maßgabe der Kostensteigerung erhöht
werden, sind stattdessen die im Zeitpunkt der
Lieferung geltenden und nach Maßgabe der
Kostensteigerung erhöhten Listenpreise ausschlaggebend.
Preiserhöhungen werden wir in geschäftsüblicher
Weise vorher ankündigen.
14. Zahlung
Die Zahlungen sind zu den vereinbarten Zeitpunkten
ohne Abzug in bar oder auf eines unser Geschäftskonten
unabhängig vom Eingang der Lieferung und
ohne Rücksicht auf die zeitliche Durchführung
etwa übernommener Montagearbeiten zu leisten.
Die Annahme von Schecks und Wechseln bleibt in
jedem Falle vorbehalten und erfolgt nur zahlungshalber,
nicht an Erfüllungs Statt. Diskontspesen
gehen in jedem Falle zu Ihren Lasten. An- und
Vorauszahlungen sind ohne Einfluß auf die
Preise. Sie werden gutgeschrieben und auf die
vereinbarten Preise verrechnet. Unsere Mitarbeiter
im Außendienst sind nur bei Vorlage einer
schriftlichen Inkasso-Vollmacht befugt, Zahlungen
entgegenzunehmen. Sie können nur mit Gegenforderungen,
die wir schriftlich anerkannt haben, aufrechnen
bzw. ein Zurückhaltungsrecht geltend machen.
15. Zahlungsverzug
Bleiben Sie mit den vereinbarten Zahlungen im
Rückstand, so haben Sie ab Verzug die rückständigen
Beträge mit 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz
der Europäischen Zentralbank zu verzinsen;
die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens
bleibt vorbehalten. Kommen Sie mit einem höheren
Betrag als 10% des Kaufpreises in Verzug, so sind
wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten
oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen, ohne dass es einer Nachfristsetzung
und einer Androhung im Sinne des §326 Abs.
1 BGB bedarf.
16. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand
bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrage
vor. Sie dürfen, solange der Eigentumsvorbehalt
besteht, den Kaufgegenstand weder verpfänden
noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen
oder Beschlagnahmen haben Sie uns unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen. Die Geltendmachung
unseres Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt
vom Vertrage. Nehmen wir aufgrund unseres Eigentumsrechts
den Kaufgegenstand zurück, so sind Sie verpflichtet,
ihn sofort spesen- und frachtfrei an uns zurückzusenden.
Sie haften uns für den Minderwert, für
den getätigten Aufwand und für den entgangenen
Gewinn. Für den Fall, dass Sie den Kaufgegenstand
im Rahmen eines kaufmännischen Verkehrs veräußern
oder verarbeiten, treten Sie hiermit Ihre sämtlichen
Forderungen aus Veräußerungen oder
Verarbeitungen gegen Ihren Abnehmer in Höhe
des Lieferungs-Gegenwertes mit allen Nebenrechten
an uns ab. Sie verpflichten sich, uns den jeweiligen
Abnehmer namhaft zu machen. Wir sind berechtigt,
dem Abnehmer die Abtretung anzuzeigen und Zahlung
an uns zu verlangen. Ziehen Sie die Forderung
selbst ein, so tun Sie dies nur treuhändlerisch
für unsere Rechnung. Der eingezogene Erlös
steht uns zu und ist an uns abzuliefern. Der Kaufgegenstand
wird auch nach erfolgter Aufstellung und Inbetriebnahme
nicht wesentlicher Bestandteil des Grundstücks
oder eines anderen Gebäudes.
17. Aufbaudienst
Der Aufbau kann aufgrund einer schriftlichen
Vereinbarung von uns ausgeführt werden. Unser
Aufbaudienst arbeitet nach den Weisungen des Käufers
und seiner Bevollmächtigten und haftet nur
für die sach- und fachgerechte Aufstellung
nach Maßgabe der Baubeschreibung. Die Aufbaubasis
wird von Ihnen gestellt. Sie muss im Zeitpunkt
des Abrufes der Lieferung den Ihnen von uns angegebenen
Anleitungen und Maßangaben entsprechen,
insbesondere eben, hart, und absolut waagerecht
(nach DIN 18202) und beim Aufbau schnee- und eisfrei
sein. Bei Pergola, Balkon, Carport, Freisitz oder
Schutzwand sind die Löcher entsprechend unserer
Angaben vorzubereiten. Sind diese Voraussetzungen
nicht erfüllt, so können wir nach unserer
Wahl entweder den Aufbau ablehnen oder Ihnen eine
abgemessene Frist setzen oder die Aufbaubasis
selbst in einen aufbaufähigen Zustand versetzen.
Die dadurch entstehenden Mehrkosten fallen, auch
im Wiederholungsfalle, Ihnen zur Last. Soweit
unserem Aufbaudienst vereinbarungsgemäß
weitere Arbeiten übertragen werden, z.B.
Weitertransporte gemäß Ziffer 10, Absatz
2, werden diese zum Stundennachweis zusätzlich
zum Aufbaupreis berechnet. Die von Ihnen vorbereitete
Aufbaubasis gilt, wenn nichts anderes vereinbart
wird, als Bauplatz-Einmessung. Die Baustelle wird
besenrein übergeben. Baustoffreste und Verpackungen
sind bauseits z.B. über das DSD zu entsorgen.
Im übrigen gelten für den Aufbau Ziff.
7 bis 12 entsprechend.
Bei Lieferung ins Ausland gilt deutsches Recht.
Andere Vetragsbedingungen, die vom die vom Vorstehenden
abweichen und von uns nicht ausdrücklich
schriftlich anerkannt worden sind, haben keine
Gültigkeit.
Katalogversand
1. Allen Lieferungen und
Leistungen aufgrund von Onlinebestellungen über
das Internet oder andere Bestellungen liegen diese
Geschäftsbedingungen zugrunde.
Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen
bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung sowie der
Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung
des Schriftformerfordernisses.
2. Wir werden nach Möglichkeit vereinbarte oder
angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden
diese um mehr als sechs Wochen überschritten,
so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit
dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme der
Leistung nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese
Nachfrist muss mindestens einen Monat betragen.
Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum
nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf
der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom
Vertrag zurücktreten. Sollte der Besteller im
Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt
sich dieser auf leichte Fahrlässigkeit.
Ansprüche des Bestellers - insbesondere auf Lieferung
- sind ausgeschlossen.
3. Bei Sendungen des Kunden an uns trägt der Kunde
jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko,
bis zum Eintreffen der Sendung.
4. Leistungen und Lieferungen die von uns erbracht
werden sind unentgeltlich und nur zu Ihren eigenen
Informationszwecken bestimmt, eine weitere Verwendung,
insbesondere das kopieren und veröffenlichen
zu gewerblichen Zwecken bedarf
unserer Zustimmung!
5. Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln,
Falschlieferungen und erforderlichen Leistungsabweichungen
sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen
feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch
binnen einer Woche nach Erhalt der Leistung oder
Lieferung schriftlich geltend zu machen.
Eine Gewährleistung der von uns erbrachten Leistungen
ist ausgeschlossen.
Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlleistungen
oder Fehllieferungen nachliefern und im übrigen
unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl
die Leistung oder Lieferung nachzubessern. Ist
im Falle der Nachbesserung der Leistung oder Lieferung
auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, so
steht dem Besteller das Recht auf Aufhebung zu.
6. Dei Leistung oder Lieferung bleibt bis zum
Ausgleich aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen
unser Eigentum. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes
ist der Besteller zum vertragsgemäßen Gebrauch
der Leistung oder Lieferung berechtigt, solange
er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt
und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung
fristgerecht nachkommt. Der Besteller ist verpflichtet,
uns alle erforderlichen Auskünfte im Rahmen einer
Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt
zu erteilen.
7. Wir sind berechtigt die im Rahmen der bestellten
Leistung personenbezogenen Daten des Bestellers
zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
8. Sendungen (Bilder, Baupläne, Texte, Mitteilungen
ect.) vom Besteller an uns:
Der Besteller verpflichtet sich nur in seinem
Eigentum befindliche Texte, Bilder, Abbildungen
oder sonstige materiellen und imateriellen Werte
zur weitern Bearbeitung, und mit seiner Genehmigung
auch zur Veröffentlichung und zur uneingeschränkten
Nutzung, durch uns zur Verfügung zu stellen.
Bei Nichteinhaltung dieser Vereinbarung setzen
wir vorsätzliche arglistige Täuschung
voraus und sind dem Besteller und Dritten gegenüber
zu keinem Schadensersatz oder einer ähnlichen
Leistung verpflichtet.
9. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung,
die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen
Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort
und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen
wurden, ist Berlin.
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